HANDELSBEDINGUNGEN


A. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur die „Bedingungen“) beziehen sich auf die Lieferungen von Waren (im Folgenden nur die „Ware“) im Verkaufssortiment des Verkäufers, der Firma ANAKOD s.r.o., ID-Nr.: 28087879 (nachfolgend als „Verkäufer“) an den Käufer (die zweite Partei, im Folgenden der „Käufer“), basierend auf dem abgeschlossenen Kaufvertrag.
  2. Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen können nur anhand einer ausdrücklichen und schriftlichen Abmachung im Kaufvertrag geändert, ergänzt oder ausgeschlossen werden.

B. Der Kaufvertrag

  1. Der Verkäufer hat die Ware aufgrund von Bestellung des Käufers zu liefern. Die Bestellung des Käufers muss mindestens die Bezeichnung des Käufers in Übereinstimmung mit den verbindlichen Rechtsvorschriften, die geforderten Warenarten, Warenmenge sowie die Lieferzeit enthalten.
  2. Wenn die Bestellung in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen abgewickelt ist, sendet der Verkäufer spätestens innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Bestellung eine Auftragsbestätigung an den Käufer.
  3. Im Moment des Bestätigungseingangs an den Käufer wird der Kaufvertrag abgeschlossen.
  4. Alle vor der Vertragsunterzeichnung getroffenen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Handel nach einem später abgeschlossenen Kaufvertrag werden im Moment des Vertragsabschlusses nichtig, wenn sie in dem Kaufvertrag nicht enthalten sind und wenn sie diesen Bedingungen widersprechen.

C. Der Kaufpreis

  1. Die Vereinbarung über den Kaufpreis oder über seine Festlegungsweise bildet eine wesentliche Obliegenheit des Kaufvertrags; ohne diese Vereinbarung ist der Kaufvertrag ungültig.
  2. Die vereinbarten Kaufpreise gelten bei Lieferungen in den Betrieb des Käufers und umfassen die Beladung auf das Transportmittel, die Transportkosten und die Versicherung (CIP, INCOTERMS 2000 und DDP), es sei denn, dass in dem Kaufvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Der Kaufpreis umfasst ferner die Warenverpackung. Zu den Preisen wird der gesetzliche MWS-Satz in der gesetzlichen Höhe zugerechnet.

D. Warenlieferungen

  1. Der Verkäufer hat die Ware in der Art, Menge, im Termin und in den Lieferort, in der Verpackung und Qualität gemäß dem Kaufvertrag zu liefern; falls in dem Kaufvertrag diese Bestimmungen nicht festgelegt sind, richten sich die Warenlieferungen nach diesen Lieferbedingungen.
  2. Der Lieferort ist Sitz der Gesellschaft: Ivančice, Tschechische Republik. Die genaue Stelle der Entladung wird im Voraus festgelegt werden.
  3. Sollte in dem Kaufvertrag keine Lieferfrist festgelegt werden, dann gilt, dass die Lieferzeit am 15. Tag zu laufen beginnt und sie endet am 22. Tag nach dem Kaufvertragsabschluss.
    Der Verkäufer hat den Käufer mindestens zwei Tage im Voraus zu fragen, wann und in welchen Lieferort er die Ware innerhalb der Lieferzeit zu liefern hat.
  4. Die Ware wird so verpackt werden, um Schäden während des Transports und der Handhabung zu verhindern. Wenn der Käufer eine andere Art der Verpackung verlangt, als zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart worden ist, dann werden auch diese Verpackungskosten im Kaufpreis enthalten.
  5. Der Verkäufer hat die Ware in der Qualität gemäß dem Kaufvertrag zu liefern. Sollte die Ware der Qualität gemäß Art. D Absatz 1, der vereinbarten Verpackung gemäß Art. D Absatz 4 nicht entsprechen oder wenn sie auf den festgelegten Ort gemäß Art. D Absatz 3 nicht eingeliefert wird, kann der Käufer die Warenübernahme ablehnen. Die Pflicht des Verkäufers die Ware ordnungsgemäß zu liefern ist erst nach Einlieferung der Ware in der Qualität gemäß dem Kaufvertrag erfüllt.
  6. Die Pflicht die Ware zu liefern ist durch die Warenlieferung in der Lieferfrist und in den Lieferort erfüllt.
  7. Wenn der Käufer die Ware von dem Verkäufer in der Lieferzeit nicht übernimmt, dann ist die Warenlieferung-Pflicht in dem Moment erfüllt, wenn die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt wird und der Käufer übernimmt sie im Widerspruch mit seiner Pflicht nicht, es sei denn, dass die Ware in einer anderen, als in der vereinbarten Qualität geliefert wurde.
  8. Wenn der Transport mit einem Drittspediteur vereinbart wird, dann ist die Pflicht zur Warenlieferung auch durch ordnungsgemäße Übergabe der Ware an den Käufer erfüllt.
  9. Der Verkäufer hat den Warentransport von dem Verkäufer zu dem Käufer auf seinen Namen, auf eigene Kosten und Gefahr sicher zu stellen, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart.
  10. Gerät der Verkäufer mit seiner Pflicht die Ware ordnungsgemäß zu liefern in Verzug, hat er dem Käufer die vereinbarte Vertragsstrafe aus dem Preis der nicht gelieferten Ware für jeden Verzugstag zu bezahlen, es sei denn, im Kaufvertrag wurde etwas Abweichendes vereinbart. Wenn der Verkäufer den Lieferverzug verschuldet, hat er dem Käufer die vereinbarte Vertragsstrafe aus dem Preis der nicht gelieferten Ware für jeden Verzugstag zu bezahlen, es sei denn, dass in dem Vertrag etwas Abweichendes vereinbart ist.

E. Die Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anders angegeben, ist der Käufer verpflichtet den Kaufpreis spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware zu bezahlen.
  2. Wenn in dem Kaufvertrag die Zahlung mit Rechnung vorgesehen ist, muss der Käufer den Preis am Tag der Rechnungsfälligkeit bezahlen; der Verkäufer hat dem Käufer die Warenlieferung in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsfälligkeit beträgt maximal 30 Tage ab dem Datum des Rechnungseingangs. Das Recht auf Rechnungsstellung beginnt am Tag der ordnungsgemäßen Warelieferung. Bei Mängeln im Inhalt oder in Form ist der Käufer nicht verpflichtet die Rechnung zu bezahlen. Er ist jedoch verpflichtet den Verkäufer über die Notwendigkeit der Rechnungskorrektur unverzüglich zu informieren; der Käufer bezahlt danach die vom Verkäufer korrigierte Rechnung.  Der Verkäufer darf infolge von Fakten in den vorhergehenden zwei Sätzen nicht in Verzug geraten.
  3. Der Kaufpreis wird an dem Tag als bezahlt angesehen, wenn der Betrag vom Konto des Käufers abgebucht wird. Die Verlängerung der Fälligkeit ist nur durch Vereinbarung möglich. Diese Vereinbarung muss schriftlich erfolgen, sonst ist sie ungültig.

F. Übertragung vom Risiko und von Eigentumsrechten

  1. Das Risiko von Schäden an Ware geht vom Verkäufer auf den Käufer über, nachdem die Ware dem Käufer übergegeben wird. Wenn der Transport von Waren durch einen Dritten vereinbart wird, dann geht das Risiko auf den Käufer auch nach der Warenübergabe über.
  2. Das Eigentum zu der Ware geht vom Verkäufer an den Käufer nach Erhalt der Ware über.

G. Umstände des Verantwortung-Ausschlusses

  1. Wenn beim Verkäufer, bzw. beim Käufer ein Hindernis entsteht, das unabhängig von seinem Willen aufgetreten ist und verhindert ihm seine Aufgaben zu erfüllen und man kann vernünftigerweise nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer dieses Hindernis oder seine Folgen abwenden oder überwinden kann und dass er dieses Hindernis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erwartete, und zwar unabhängig von den Gründen und Umständen, aus denen es stammte, wird dieses Hindernis als ein Umstand betrachtet, der die Haftung ausschließt.
  2. Im Rahmen der im vorstehenden Absatz genannten Umstände handelt es sich um Kriege, Aufstände, Unruhen, Streiks, Erdbeben, Wetter- oder andere natürliche Einflüsse, die im Land des Verkäufers ungewöhnlich sind.
  3. Während der Existenz der Umstände, die die Haftung ausschließen, laufen keine Fristen für die Leistung, auch wenn sie bereits zum Zeitpunkt des Verzugs mit der Verpflichtungserfüllung eintreten.

H. Qualitätsgarantie

  1. Der Verkäufer gewährt hiermit die Garantie auf die gelieferte Ware, dass sie zum Zeitpunkt der Lieferung sowie während der Garantiezeit die im Vertrag oder in diesen Bedingungen garantierte Qualität behält. Die Garantiezeit bzw. die Qualitätsgarantie beginnt an dem Tag zu laufen, wenn die Verpflichtung zur Lieferung der Waren erfüllt ist und sie beträgt 24 Monate. Die Qualitätsgarantie deckt alle Warenmängel ab.

H. Reklamationen

  1. Die Ansprüche des Käufers bei der Lieferung der Ware, die offensichtliche Mängel oder Mengenmängel aufweist, erlöschen, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach der Warenlieferung in der u.a. Art nicht beansprucht werden. Verborgene Mängel können während der Garantiezeit jederzeit geltend gemacht werden.
  2. Der Käufer beanstandet die Mängel entweder persönlich mit Erfassung des Reklamationsprotokolls bei dem Verkäufer oder schriftlich in Form eines eingeschriebenen Briefes. In der Reklamation hat der Käufer die Charakteristik des Warenmangels anzuführen.
  3. Der Verkäufer anerkennt die Reklamation für berechtigt, wenn sie in der Frist gemäß Abs. 1 und in der Art und Weise gemäß Abs. 2 dieses Artikels geltend gemacht wird.
  4. Erkennt der Verkäufer die Reklamation für berechtigt, kann er dem Käufer nach seiner Wahl die Ersatzware zu liefern oder einen Nachlass aus dem Kaufpreis zu leisten.
  5. Der Verkäufer verpflichtet sich nach Erhalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Reklamation seine Stellungnahme spätestens in 7 Tagen nach Zustellung der Reklamation abzugeben.
  6. Der Verkäufer ist sich der Tatsache bewusst, dass der Käufer die Ware kauft, um sie seinen Kunden weiter zu verkaufen und deswegen verpflichtet er sich dem Käufer den entstandenen Schaden infolge von Lieferung der mangelhaften Waren oder wegen Nichteinhaltung des Liefertermins zu bezahlen.

J. Wesentliche Verletzung des Kaufvertrags

  1. Zur wesentlichen Verletzung des Kaufvertrags gehören:
    – Lieferverzug des Verkäufers mit der Warenlieferung über 7 Tage,
    – Kaufpreis-Zahlungsverzug des Käufers über 30 Tage,
    – andere Handlungen, die den Vertrag gemäß Bestimmung § 345 Abs. 2 des HGB wesentlich verletzen.

K. Sondervereinbarungen

  1. Der Käufer ist berechtigt die Ware außerhalb der Tschechischen Republik auch ohne Zustimmung des Verkäufers auszuführen. Diese Bedingungen und der Kaufvertrag, sowie gesamte Rechtsbeziehungen, die sich auf diese Bedingungen oder die Kaufverträge beziehen, die anhand dieser Bedingungen oder im direkten oder indirekten Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder Kaufverträgen abgeschlossen wurden, richten sich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik.

L. Schiedsklausel und Schlussbestimmungen

  1. Die Vertragsparteien vereinbarten, dass sich evtl. Streitigkeiten aus diesem Vertrag und/oder im Zusammenhang damit im Schiedsverfahren nach den Regeln des Mitteleuropäischen Schiedszentrums mit dem Sitz Prag, Ke Kablu 378, PLZ 102 00 (nachfolgend als „CEAC“) richten. Diese Regeln sind auf der Internetadresse http://www.ceac.cz veröffentlicht und es gilt jeweils die zum Tag dieses Vertragsabschlusses veröffentlichte Fassung (nachfolgend als „die Regeln“) von dem gemäß den CEAC-Regeln bestellten Schiedsrichter. Die Vertragsparteien erklären, dass sie die Möglichkeit hatten und haben sich mit den Regeln vertraut zu machen und dass sie dies vor dem Vertragsabschluss getan haben. Nach der Vereinbarung der Vertragsparteien sind die Regeln ein Bestandteil dieser Schiedsklausel.
  2. Diese Bedingungen sind nach deren Bestätigung gültig und wirksam.
  3. Die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Kaufverträge richten sich nach diesen Bedingungen im Laufe der Gültigkeit und Wirksamkeit dieser Bedingungen bis zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aus diesen Bedingungen, und zwar auch dann, wenn diese Bedingungen nach dem Vertragsabschluss ihre Gültigkeit verloren haben; die Bestimmung des Absatzes 2 bleibt hiermit unberührt. Diese Bedingungen sind ein unteilbarer Bestandteil der im vorherigen Satz erwähnten Kaufverträge.
  4. Diese Bedingungen sind in zwei Gleichschriften ausgefertigt, wobei jede Gleichschrift die Originalgültigkeit hat. Der Verkäufer und der Käufer erhalten je eine Fassung der Gleichschrift.
  5. Der Käufer behält sich das Recht auf einseitige Änderung der Bestimmungen laut diesen Bedingungen vor; eine solche Änderung wird am Tag deren Ankündigung an den Verkäufer oder durch eine andere Bekanntmachung wirksam.
  6. Der Verkäufer und der Käufer erklären, dass sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben, sie stimmen mit deren Inhalt zu und als Beweis, dass sie ihrem wahren und freien Willen entsprechen, fügen sie ihre eigenhändigen Unterschriften bei.

 

Brno 2011-01-03
Václav Vystrčil
Geschäftsführer 

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